Ablauf unseres KFZ-Zulassungsdienstes in Bitterfeld-Wolfen
So einfach erledigen wir Ihre KFZ-Zulassung
Mit unserem KFZ-Zulassungsdienst in Bitterfeld-Wolfen sparen Sie Zeit und vermeiden lange Wartezeiten bei der Zulassungsstelle. Der Ablauf ist einfach, transparent und schnell – wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.
Kontakt aufnehmen
Sie kontaktieren uns telefonisch, per WhatsApp oder über unser Kontaktformular. Wir klären kurz, welche Leistung Sie benötigen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kurzzeitkennzeichen oder Wunschkennzeichen).
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Unterlagen übergeben
Sie übergeben uns die benötigten Unterlagen persönlich oder nach Absprache. Welche Dokumente erforderlich sind, teilen wir Ihnen vorab mit.
👉 Typische Unterlagen (je nach Vorgang):
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Fahrzeugpapiere
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eVB-Nummer der KFZ-Versicherung
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Personalausweis oder Vollmacht
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HU-Bescheinigung (TÜV)
Behördengang durch uns
Wir erledigen für Sie den kompletten Gang zur Zulassungsstelle. Dank unserer Erfahrung und Routine erfolgt die Bearbeitung schnell und zuverlässig – ohne dass Sie selbst vor Ort erscheinen müssen.
Übergabe der Unterlagen & Kennzeichen
Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie:
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Ihre Fahrzeugunterlagen
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Kennzeichen (falls erforderlich)
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Bestätigungen & Nachweise
➡️ Ihr Fahrzeug ist nun ordnungsgemäß zugelassen, umgemeldet oder abgemeldet.
Warum unser Ablauf für Sie ideal ist
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Kein Warten bei der Zulassungsstelle
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Klare Schritte & transparente Abwicklung
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Über 2 Jahre Erfahrung im KFZ-Bereich
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Persönlicher Ansprechpartner
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Regionaler Service in Bitterfeld-Wolfen
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KFZ-Zulassung stressfrei erledigen lassen
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular.
Ablauf
1. Auftragserteilung & Bestätigung
- Unterlageneinreichung: Sie senden oder übergeben die benötigten Dokumente (siehe unten) an den Zulassungsdienst.
- Auftragsbestätigung: Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, die Ihre Bestellung zusammenfasst.
- Terminbestätigung: Der Dienst bestätigt den Termin für die Abholung/Übergabe, oft innerhalb von 24
Stunden.
2. Fahrzeugübergabe (bei Überführung/Neuwagen)
- Dokumente: Der Dienst händigt Ihnen die finalen Papiere aus: Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein), Teil II (Fahrzeugbrief) und die neuen Nummernschilder. - Protokoll: Ein Übergabeprotokoll wird erstellt, das den Zustand des Fahrzeugs und der Dokumente festhält,
oft mit dem Frachtführer bei Abholung. - Personalausweis: Der Empfänger muss sich vor Ort mit einem Personalausweis ausweisen können.
3. Wichtige Unterlagen (für Zulassung/Übergabe)
- Personalausweis oder Reisepass.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – entscheidend für die Übergabe.
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).
- HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht).
- Vollmacht (falls Sie den Dienst beauftragen).
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
4. Bezahlung & Abschluss
- Zahlung: Oft Bar/Überweisung bei Übergabe der Vollständigen Unterlagen oder per Rechnung für Firmenkunden.
- Rechnung: Nach erfolgreicher Überführung/Zulassung erhalten Sie die finale Rechnung.
Zusammenfassung:
Der Prozess dreht sich um die sorgfältige Übergabe der Papiere (besonders ZB II), die Bestätigung des Vorgangs (Bestätigung) und die abschließende Abnahme durch ein Protokoll, oft gekoppelt an eine finale Zahlung und Übergabe
aller Dokumente.
Merkblatt mit wichtigen Infos
Sehr geehrte(r) Fahrzeughalter(in), Sie haben heute ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen oder
umgemeldet. Ihre Zulassungsstelle wünscht Ihnen allzeit gute Fahrt. Da Sie es voraussichtlich nicht ewig fahren,
sondern irgendwann einmal verkaufen werden, geben wir Ihnen in diesem Merkblatt einige Tipps:
Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen die Erwerber (Käufer) ihrer Pflicht zur unverzüglichen Ab-
bzw. Ummeldung des Fahrzeugs nicht nachkommen.
Folge:
Sie als Verkäufer(in) zahlen weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell auch die höhere Versicherung ! Um
dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen,
1. dieses Merkblatt zu lesen,
2. die Rückseite im Falle des Verkaufs auszufüllen und zu unterschreiben [ auch Käufer(in) ] und
3. das ausgefüllte und unterschriebene Blatt an uns zu senden. Dies liegt nicht nur in Ihrem Interesse, sondern
Sie sind hierzu auch gesetzlich verpflichtet.
Kontrollieren Sie auf jeden Fall die Daten des/der Käufer(s)/in (Name und Adresse) anhand seines/ihres
Ausweises. In Zweifelsfällen notieren Sie Ausweis-Nr. und ausstellende Behörde. Es gibt zunehmend Betrüger,
die unter falschem Namen und Scheinadressen Autos kaufen !!!
Solche Betrüger kaufen auf Automärkten häufig Fahrzeuge mit einem Wert bis 3.000,- €. Auch wenn Sie froh
sind, Ihr Auto los zu sein, kann die Freude über den geglückten Fahrzeugverkauf schnell ins Gegenteil
umschlagen, wenn Sie weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell die Versicherung bezahlen müssen. Auch riskieren
Sie eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes Ihrer Versicherung, wenn der/die Käufer/in einen Schaden
verursacht. Hier hilft auch nicht die Vorlage einer Versicherungs-Deckungskarte durch den/die Käufer/in. Sie gilt
meist erst ab dem Tag der Zulassung oder Ummeldung für den/die Käufer/in und wird erst verbindlich, wenn die
Zulassungsstelle die Zulassung des Fahrzeuges der Versicherung meldet.
Wenn Ihnen der/die Käufer/in den Ausweis nicht zeigen kann ("Ich habe ihn gerade nicht dabei, ich kann aber
nicht noch einmal kommen; ich zahle doch jetzt gleich den vollen Kaufpreis"), ist höchste Vorsicht geboten.
Händigen Sie auf jeden Fall auch erst den Brief aus, wenn der Kaufpreis vollständig bar bezahlt ist oder Sie sich
versichert haben, dass der Scheck gedeckt ist.
Die in vielen Kaufverträgen getroffene Vereinbarung „der/die Käufer/in verpflichtet sich zur Ab- oder Ummeldung
innerhalb von 3 Tagen" nutzt Ihnen diesbezüglich nichts, wenn diese(r) sich nicht daran hält. Sie müssen den/die
Käufer/in dann gegebenenfalls privatrechtlich verklagen.
Probleme gibt es auch, wenn Fahrzeuge ins Ausland verkauft werden. Auch wenn der/die Käufer/in das Auto im
Ausland anmeldet, bekommen wir von der ausländischen Zulassungsstelle in der Regel keine Mitteilung. Es ist
dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Nachweise im Ausland zu besorgen. Dies ist oft sehr schwierig und
zeitaufwendig.
Deshalb:
Melden Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf ab oder fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle. Um
das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden zu können, müssen Sie dort den Fahrzeugbrief, den
Fahrzeugschein sowie das/die Kennzeichenschild(er) vorlegen.
Zur Überführung eines Fahrzeuges sind bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland Kurzzeitkennzeichen
erhältlich, mit denen innerhalb von 5 Tagen ein Fahrzeug überführt werden kann. !
Richtige Vorsorge schützt vor Ärger danach!
Ihr Zulassungsdienst
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