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Erläuterungen, wofür welches Formular ist

Zulassungen

Zulassung eines Neuwagen oder Gebrauchtwagen

Zulassung eines Neu- oder Gebrauchtwagen

Dazu benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC-Bescheinigung bzw. EG-Überein­stimmungs­bescheinigung
  • elektronische Versicherungs­bestätigung (EVB, 7-stelliger Code)
  • SEPA Lastschrifteinzug für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Zulassung eines Saisonkennzeichen

Dazu benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
  • elektronische Versicherungs­bestätigung (EVB, 7-stelliger Code) die speziell für das Saisonkennzeichen ausgestellt wurde
  • ggf. vorhandene Kfz-Kennzeichen aus einem anderen Zulassungs­bereich
  • SEPA Lastschrifteinzug für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Wichtig:

  • Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 und höchstens 11 Monate umfassen und wird in vollen Monaten angegeben.

Zulassung eines H-Kennzeichens

Dazu benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
  • elektronische Versicherungs­bestätigung (EVB, 7-stelliger Code) Speziell für Oldtimer
  • Gültiges Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO (von DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV etc.)
  • Nachweis der bestandenen Hauptuntersuchung (HU) (ist oft im Oldtimer-Gutachten enthalten).
  • ggf. vorhandene Kfz-Kennzeichen aus einem anderen Zulassungs­bereich
  • SEPA Lastschrifteinzug für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Wichtige Hinweise:

  • Oldtimer-Gutachten: Dieses prüft, ob Ihr Fahrzeug (mind. 30 Jahre alt) in einem guten, originalen Zustand ist und zeitgenössische Umbauten aufweist.

Für die Zulassung auf eine Firma

benötige ich außerdem:

Kennzeichen Mitnahme in einen anderen Zulassungsbezirk ohne Halter Wechsel

Zulassungsbezirk ohne Halter wechsel

Dazu benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • elektronische Versicherungs­bestätigung (EVB, 7-stelliger Code)
  • SEPA Lastschrifteinzug für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen (5 Tage Gültigkeit)

Kurzzeitkennzeichen

(5 Tage Gültigkeit)

Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens erlischt nach 5 Tagen automatisch. Das Kurzzeitkennzeichen kommt bei Überführungen innerhalb Deutschlands zum Einsatz. Folgende Unterlagen benötige ich von Ihnen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC-Papiere/EG-Überein­stimmungs­bescheinigung
  • elektronische Versicherungs­bescheinigung (EVB), 7-stelliger Code; ausgewiesen für Kurzzeitkennzeichen
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Ab dem 1. Juli 2018 gilt das Wohn- oder Standortprinzip.

Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen

Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen

Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen

Diese Kennzeichen werden genutzt, um Fahrzeuge ins Ausland zu überführen. Ausfuhrkennzeichen sind in ihrer Gültigkeit begrenzt. Dazu benötige ich folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen (Versicherung)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • ggf. vorhandene Kfz-Kennzeichen
  • SEPA Lastschrifteinzug für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Fahrzeug muss zur Identitätsprüfung vorgeführt werden.

Stilllegung

Stilllegung bzw. Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs

Dazu benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kfz-Kennzeichen

Verlust

Verlust der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen

Dazu benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist eine Verlusterklärung auszufüllen.
  • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist in der Zulassungsstelle eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben.
  • Bei Kennzeichenverlust ist eine Polizeiliche Diebstahlanzeige erforderlich und eine Verlusterklärung auszufüllen
  • eventuell verbleibendes Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Änderungen

Änderung des Saisonzeitraums

Dazu benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kfz-Kennzeichen
  • elektronische Versicherungs­bestätigung (EVB, 7-stelliger Code)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Änderung der Anschrift oder Namen

Dazu benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Technische Änderung(en) am Fahrzeug

Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich der Zulassungsstelle gemeldet werden. Je nach Art der Änderung muss ein Gutachten von der Technischen Prüfstelle oder einer zugelassenen Prüforganisation vorgelegt werden. Außerdem benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Abnahmebestätigung (Prüfstelle)
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist vorzulegen, wenn:
    • alte Fahrzeugpapiere vorliegen. Oder
    • die Fahrzeugklasse (J),
    • der Hubraum (P1),
    • die Nennleistung (P2),
    • die Kraftstoffart oder Energiequelle (P3) sich ändert.

Erneuerung des Kennzeichens

Dazu benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • beide Kfz-Kennzeichen
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Checklisten für Ihr Vorhaben

Damit es leichter ist, haben wir ein paar Checklisten auf Ihre Bedürfnisse zusammen gestellt, suchen Sie sich das passende raus und Laden Sie sich die Checkliste Herunter. Sie haben auf der Checkliste die Möglichkeit alle benötigten Unterlagen abzuhaken um den Durchblick zu behalten.

Neues Fahrzeug

Gebrauchtes Fahrzeug

inportiertes EU- Gebrauchtfahrzeug

inportiert aus einem nicht EU Land