KFZ-Kurzzeitkennzeichen / Export in Bitterfeld – Zulassungsdienst Diesersch
Wir übernehmen Ihre KFZ-Kurzzeitkennzeichen / Export in Bitterfeld & Umgebung – schnell, stressfrei & zuverlässig.
Unser KFZ-Zulassungsdienst in Bitterfeld-Wolfen ist für Sie regional im Einsatz und übernimmt die KFZ-Kurzzeit- / Exportkennzeichen schnell und zuverlässig. Auch Kunden aus der Umgebung profitieren von unserem unkomplizierten Service ohne Wartezeit.
Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen)
Ein Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen) wird bei der örtlichen Zulassungsstelle (Wohnsitz oder Fahrzeugstandort) beantragt. Benötigt werden eine eVB-Nummer (Versicherung), Ausweis, Fahrzeugpapiere und meist ein gültiger TÜV-Nachweis. Die Kosten betragen ca. 10 € Gebühren plus 25–40 € für Schilder.
Ablauf im Detail:
eBV-Nummer besorgen
Zuerst bei einer Kfz-Versicherung die elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen anfordern (oft telefonisch oder online).
Unterlagen Zusammenstellen
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung).
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
- Gültiger HU-Bericht (TÜV), falls das Fahrzeug über 3 Jahre alt ist.
- Vollmacht für den Zulassungsdienst.
Aufgabe des Zulassungsdienst
- Antrag bei der Kfz-Zulassungsstelle am Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs stellen.
- Kennzeichen prägen lassen: Nach Genehmigung Schilder bei einem Prägedienst Prägen lassen.
- Schilder siegeln lassen: Die Schilder bei der Zulassungsstelle abstempeln (siegeln) lassen.
Nach der Anmeldung
Erhalten Sie alle Dokumente, Kurzzeitkennzeichen zurück.
Hinweis:
- Das Kennzeichen ist ab Stempelung maximal 5 Tage gültig (Ablaufdatum auf dem gelben Rand).
Hinweis: Ohne gültigen TÜV ist das Kennzeichen nur für Fahrten zur Prüfstelle oder Werkstatt im gleichen/angrenzenden Bezirk nutzbar.
Exportkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen)
Für ein deutsches Kfz-Exportkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) benötigen Sie eine spezielle Versicherung (eVB), gültigen TÜV, Ausweis, Fahrzeugpapiere (ZB I & II) und eine Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Es ist meist 15 Tage bis zu einem Monat gültig, maximal bis zum Ablaufdatum der Hauptuntersuchung.
Schritt-für-Schritt-Ablauf:
Versicherung & TÜV prüfen
Spezielle Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen abschließen (oft über Schilderhersteller bei der Zulassungsstelle). Der TÜV muss für den gesamten beantragten Zeitraum gültig sein.
Unterlagen vorbereiten
- Personalausweis oder Reisepass.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief).
- Gültiger HU-Bericht (TÜV).
- ggf. Kennzeichen (falls Fahrzeug noch angemeldet ist).
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
- Falls kein Wohnsitz in DE: Ggf. Empfangsbevollmächtigter.
- Vollmacht für Zulassungsdienst
Aufgabe des Zulassungsdienst
- Fahrzeug vorführen: Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle zur Identifizierung vorgeführt werden.
- Zulassung & Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen, Gebühren zahlen (ca. 30-50 Euro + Schilderpreise) und Schilder prägen lassen.
- Steuer entrichten: Die Kfz-Steuer wird für den Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens berechnet.
Nach der Anmeldung
Erhalten Sie alle Dokumente, Exportschilder und Fahrzeug zurück.
Hinweis:
- Fahrzeug ausführen: Das Fahrzeug muss innerhalb der Gültigkeit des Kennzeichens ins Ausland überführt werden.